gerichtliche Polizei

gerichtliche Polizei
gerichtliche Polizei,
 
in der Schweiz die im Strafprozessrecht des Bundes und einiger Kantons verwendete Bezeichnung für diejenigen Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen und denen v. a. die Aufdeckung der strafbaren Handlungen, die Fahndung nach dem Täter sowie die Ermittlung und Sicherung von Spuren und Beweismitteln obliegen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zugewiesene Aufgabe der Polizei — Eine Polizeiliche Aufgabe besteht für die deutsche Polizei aufgrund eines Bundes oder Landesgesetzes (letzteres ist nur für die jeweilige Landespolizei verbindlich). Sie ist Grundsatz jeglichen polizeilichen Handelns und wird durch die Befugnisse …   Deutsch Wikipedia

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